Gesetz verfehlt seinen Zweck
Berlin (DAV). Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erfüllt das am 29. November verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung seinen Zweck nicht. Die Rechte von inhaftierten Angeklagten [...]