Der Bluttest gilt als besonders zuverlässiges Mittel, um Drogeneinnahmen nachzuweisen. Ein Bluttest ist nur in einem speziellen Labor durchführbar, also kein Drogenschnelltest bzw. Drogenvortest. Die Blutentnahme muss durch einen Arzt erfolgen. Die Polizei kann einen Bluttest auf Drogen und auf Alkohol verlangen, sobald ein begründeter Verdacht des Genusses dieser Rauschmittel besteht. Ein solcher Verdacht besteht immer dann, wenn ein freiwilliger Drogenvortest (Speicheltest, Urintest, Wischtest) zu einem positiven Ergebnis geführt hat. Gleiches gilt, wenn das Atemalkoholmessgerät einen Wert von über 0,5 Promille angezeigt hat und/oder der Proband den Alholtest oder einen der freiwilligen Drogenvortests verweigert hat.Verweigert der Betroffene dann auch den Bluttest, ist vor Durchführung des Bluttests ein richterlicher Beschluss einzuholen, denn die Blutentnahme ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und erfüllt ohne richterlichen Beschluss schlichtweg den Tatbestand der Körperverletzung und wäre damit rechtswidrig! Mit dem richterlichen Beschluss darf der Bluttest auch gegen den erklärten Willen des Betroffenen durchgeführt werden.

Diese Art von Drogenscreening ist die einzige, die auch vor Gericht als Beweismittel anerkannt wird. Bluttests geben nicht nur Aufschluss über die Blutalkoholzentration (BAK), sondern auch über die Art der Droge, die der Untersuchte zuvor konsumiert hat, in Einzelfällen sogar den Zeitpunkt. Blutuntersuchungen geben zudem Aufschluss über länger andauernden Alkoholabusus, ebenso werden regelmäßige Cannabis-Konsumenten „entdeckt“, da sich die Stoffwechselabbauprodukte teilweise über mehrere Wochen hinweg nachweisen lassen. Zum Drogennachweis im Blut verweisen wir weiterhin auf die verlinkte Seite.