Der VW-Abgasskandal hat das BVerfG erreicht. Es hat im Eilverfahren entschieden, dass die bei der Durchsuchung einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei an ihrem Münchener Standort sichergestellten Unterlagen und Daten vorläufig nicht von der Staatsanwaltschaft ausgewertet werden dürfen. Die Entscheidung und die Hintergründe hat das Anwaltsblatt.
Quelle: DAV-Depesche vom 14.09.2017
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