Wir beraten und vertreten Sie professionell in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung in Strafverfahren vor der großen Wirtschaftsstrafkammer des zuständigen Landgerichtes oder in einfacher gelagerten Angelegenheiten auch vor dem Strafrichter bei dem Amtsgericht. Ebenso leisten wir Ihnen Beistand bei Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung, die sich häufig als ganz oder teilweise unzulässig erweisen.