Bei dem Atemalkoholtest handelt es sich um die Messung der Atemalkoholkonzentration des Verdächtigten. Dieses Beweismittel kann jedoch nur bei Ordnungswidrigkeiten benutzt werden! Sobald die Atemalkoholkonzentration bei über 0,5 Promille liegt und somit ggf. eine Straftat vorliegt, muss seitens der Staatsanwaltschaft als Beweismittel vor Gericht eine Blutprobe mittels Bluttest vorgelegt werden. Liegt das Ergebnis eines solchen Bluttests aus welchen Gründen auch immer nicht vor, wird es in der Regel aber nicht einmal zu einer Anklageerhebung kommen.

Niemand kann gezwungen werden, beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle in das Alkoholmessgerät zu pusten. Wird dieser Test jedoch verweigert, kann die Polizei aufgrund eines vorherigen richterlichen Beschlusses einen Bluttest durch einen Arzt vornehmen lassen, dies notfalls auch unter Anwendung unmittelbaren Zwanges. Ein Alkoholtest mittels Blutprobe kostet etwa 500 Euro. Sollten Sie also sicher sein, keinen oder nur sehr wenig Alkohol getrunken zu haben, empfiehlt es sich durchaus, den geforderten Atemalkoholtest zu absolvieren. Dies ist ein relativ schnelles und einfaches Unterfangen. Und wenn dieser – wie erwartet – negativ ausfällt, kann man seine unterbrochene Fahrt fortsetzen.