Mitglieder unserer Kanzlei vertreten Sie nicht nur, wenn Sie Täter einer Straftat sind. Wir nutzen vielmehr unsere diesbezüglichen Erfahrungen namentlich für die Vertretung der Opferseite u.a. als Nebenklagevertreter etwa im Bereich von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder bei Angriffen gegen die körperliche Unversehrtheit. Gerade auch im Bereich der sog. häuslichen Gewalt geht unsere Tätigkeit weit über diejenige „klassischer“ anwaltlicher Tätigkeit hinaus. Wir kooperieren im Sinne der Opferhilfe mit Behörden, Opferschutzorganisationen, Wohnungsverwaltungen etc. Oft gelingt es uns, Krisenintervention durch Deeskalation zu erreichen.

Opferhilfe