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    Fachanwältin für Steuerrecht
    Testamentsvollstreckerin

    Rechtsanwältin Stefanie Schramm, geboren 1977 in Niedersachsen, absolvierte zunächst eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten in Braunschweig, bevor sie ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen aufnahm. Das anschließende Referendariat leistete sie in dem Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig ab, u.a. bei dem Landgericht in Göttingen – Kammer für Handelssachen – und bei dem Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover. Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte 2007, in der unmittelbaren Folge erlangte sie bereits den Titel als Fachanwältin für Steuerrecht. Weitere Ausbildungen / Fortbildungen zur Erlangung des Titels als Fachanwältin für Erbrecht (Lehrgang) und als Fachberaterin für Sanierung und Restrukturierung (Lehrgang) schlossen sich an. Nachdem Frau Rechtsanwältin Schramm über Jahre hinweg als angestellte Geschäftsführerin einer Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft tätig war, trat sie dann im Jahre 2019 in die Kanzlei OEHLMANN ein und übernahm dort nach Ausscheiden einer Steuerberaterin die Federführung des Steuerberatungsbereichs in Mühlhausen.

    Zugleich betreut Rechtsanwältin Schramm entsprechend ihrer persönlichen Präferenzen und Fähigkeiten gern auch komplexere Mandate aus dem Steuerrecht und dem Erbrecht. Rechtsanwältin Schramm wird auch in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen immer wieder als Verteidigerin bestellt.

    Tätigkeitsschwerpunkte:

    • Steuerrecht, Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Betriebsprüfungen
    • Betreuung landwirtschaftlich tätiger Unternehmen in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht
    • Erbrecht (Fachanwaltslehrgang) / Unternehmensnachfolge
    • Insolvenzrecht, Sanierung, Restrukturierung, Existenzgründung
    • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht