Der Justizvollzug ist zuständig für den Vollzug der Freiheitsstrafen an Erwachsenen und Jugendlichen und für den Vollzug der Untersuchungshaft. Die Aufgaben des Justizvollzugs sind im Strafvollzugsgesetz, im den Jugendstrafvollzugsgesetzen und in den Untersuchungshaftvollzugsgesetzen der Länder definiert.
Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz
Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Thüringer Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Strafvollzug ist immer auch ein Spiegelbild der Gesellschaftsordnung, ist abhängig vom Zeitgeist und Ausdruck der Achtung der Menschenwürde. Neben dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten kommt deshalb in unserer modernen, aufgeklärten Gesellschaft dem im Strafvollzugsgesetz definierten Vollzugsziel der Resozialisierung eine besondere Bedeutung zu. Die Gefangenen sollen befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Damit ist die Resozialisierung nicht nur einfach ein rechtliches Vollzugsziel, sondern die Konkretisierung des Gebots in Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. (Quelle: Thüringer Justizministerium)
Thüringen verfügt derzeit über vier Justizvollzugsanstalten. Die Jugendstrafanstalt sowie die Jugendarrestanstalt sind im Juli 2014 nach Arnstadt umgezogen. Darüber hinaus wird aktuell in Zwickau-Marienthal eine neue Anstalt für den Erwachsenenvollzug gebaut. Diese gemeinsame Justizvollzugsanstalt der Länder Sachsen und Thüringen wird den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und die beiden nicht mehr zeitgemäßen Anstalten in Hohenleuben und Gera ersetzen. Die Zahl der Mehrfachbelegungen in Gefängnissen ist in Thüringen besonders hoch. Hafträume, die mit bis zu 6 Gefangenen belegt sind, erlauben keine vernünftige Resozialisierung. Dieser Zustand soll durch den Neubau geändert werden. Mit dieser neuen Anstalt wird Thüringen über eine komplett moderne Vollzugslandschaft verfügen, die langfristig (z. B. hinsichtlich Entwicklung der Gefangenenzahlen, Differenzierungsmöglichkeiten) trägt. (Quelle: Thüringer Justizministerium)
Die JVA in Gera wurde zwischenzeitlich geschlossen und die Gefangenen nach Hohenleuben verlegt. Die JVA Hohenleuben wiederum ist seit Jahren wegen der nicht mehr „zeitgemäßen“ Unterbringung in der Kritik. Wenn die JVA Zwickau fertig ist, soll auch die JVA Hohenleuben geschlossen werden.