Die Bewährung ist ein bestimmter Zeitraum, in dem eine verurteilte Person das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen muss, um die Vollstreckung einer verhängten Strafe abzuwenden. In der Regel wird der Begriff im Bereich des Strafrechts für die Zeitdauer der Aussetzung einer Freiheitsstrafe verwendet.
§ 56 StGB Strafaussetzung
(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.