Das Strafverfahren selbst ist in fünf Stufen gegliedert. Die ersten drei Stufen betreffen das sogenannte Erkenntnisverfahren

Die vierte Stufe ist die Rechtsmittelinstanz mit Berufung, Sprungrevision und Revision. Die fünfte und letzte Stufe des Verfahrens ist die Vollstreckung des Strafurteils – Strafvollstreckung.

Wenn Sie den Textlinks folgen, gelangen Sie zu den jeweiligen Seiten in den Untermenues.

Strafverfahren