Das Bestehen eines Drogentests stellt für einige Probanden eine schier unüberwindliche Hürde dar. Die Nachweisbarkeit von Drogen ist teilweise über einen Zeitraum von mehreren Monaten gegeben. Je nachdem, ob die Untersuchungsergebnisse aus dem Urin, dem Blut oder den Haaren gewonnen werden sollen, unterscheidet sich die Möglichkeit des Nachweises.

Daher gehen etliche Probanden zwischenzeitlich zu illegalen Varianten über, um den Drogentest zu manipulieren. Je nach Untersuchungssituation wird auch in einschlägigen Internetforen immer wieder propagiert, mit Fremdurin zu arbeiten, also sich den Urin einer Person „auszuleihen“ und diesen dann zur Untersuchung abzugeben. Bei der Untersuchungsstelle kennt man natürlich derartige Manipulationsversuche und achtet ziemlich genau darauf, dass der Urin auch tatsächlich von dem Probanden stammt. Teilweise wird auch mit synthetischem Urin gearbeitet. Der Hersteller CleanU beispielsweise gilt in der „Szene“ als erste Adresse für künstlichen Urin sowie entsprechendes „Zubehör“ wie Unterhosen und Slips mit „Geheimfach“. Selbst vor dem Angebot eines Kunstpenis wird nicht Halt gemacht, dieser nach eigenen Angaben mit einer „Push and Piss“ – Funktion. Angeblich soll dies sogar kritischste Laborantinnen und Polizisten überzeugen.

Andere raten dazu, inen Urintest zu manipulieren, indem man viel Wasser oder saure Säfte trinkt. Ich denke allerdings, dass dies nicht einmal eine illegale Methode ist, um die Werte nach unten zu bekommen. Letztlich reicht dies jedoch selten aus, weil die Nachweisbarkeit von Drogen – insbesondere der Abbaustoffe – im Urin teilweise noch über Monate bestehen kann und sich dann allenfalls die Konzentration verringert, nicht jedoch den Nachweis insgesamt unmöglich macht.

Bluttests geben sofort den Nachweis über eine Drogeneinnahme. In Einzelfällen ist sogar die genaue Menge und der exakte Zeitpunkt der Drogeneinnahme nachweisbar. Liegt der letzte Drogenkonsum, namentlich von Ecstasy, Speed oder Kokain, länger als 4 Tage zurück, ist der Nachweis in der Regel nicht mehr möglich. Allerdings gilt dies ausdrücklich nicht für Cannabis, dessen Abbauprodukte sich auch im Blut im Einzelfall über Wochen hinweg nachweisen lassen. Erfolgversprechende Manipulationsmethoden sind insoweit nicht bekannt.

Bei der Untersuchung der Haare wird seitens der Betroffenen oft der Weg einer vorherigen Kahlrasur des Haupthaares gewählt. Dieses stellt ja bereits einen erheblichen eigenen Eingriff in die körperliche Integrität dar. Wenn man dann aber „vergessen“ hat, auch sämtliche andere Körperbehaarung zu entfernen, also Achseln, Brust- und Schambereich sowie Augenbrauen (!), hat man nichts „gewonnen“. Um wieviel einfacher ist es dagegen, drogenfrei zu leben!