Gebühren in Strafsachen / Ordnungswidrigkeiten

Standort Mühlhausen

Am Stadtwald 27
99974 Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

In Strafsachen und bei Ordnungswidrigkeiten kann der beauftragte Rechtsanwalt sogenannte Betragsrahmengebühren abrechnen, innerhalb derer der Rechtsanwalt die Gebührenhöhe bestimmt. Diese richtet sich nach Art und Schwere des Schuldvorwurfes, den Einkommensverhältnissen (des Betroffenen), der Bedeutung der Sache sowie Umfang und Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit. Die gesetzlichen Gebühren sind der Höhe nach begrenzt, der Rechtsanwalt kann jedoch im Einvernehmen mit seinem Auftraggeber durch schriftliche Vergütungsvereinbarung davon abweichen.

Die nachfolgende Tabelle gibt nur die gesetzliche Regelung wieder:

RahmengebührMittelgebühr
Grundgebühr30 – 300165
Vorbereitendes Verfahren
Terminsgebühr30 – 250140
Verfahrensgebühr30 – 250140
Verfahren vor Amtsgericht
Verfahrensgebühr30 – 250140
Terminsgebühr60 – 400230
Berufungsverfahren nach Urteil des Amtsgerichtes
Verfahrensgebühr70 – 470270
Terminsgebühr70 – 470270

Derartige Gebühren gelangen in der Kanzlei OEHLMANN nur in seltenen und einfach gelagerten Fällen zur Abrechnung. Angesichts des Umstandes, dass wir sehr häufig mit komplexeren Verfahren betraut werden, steht der Bearbeitungsaufwand in aller Regel gänzlich außerhalb jeder Relation zu dem gesetzlichen Gebührenleitbild. Wir werden daher nahezu ausschließlich auf der Basis schriftlich abzuschließender Vergütungsvereinbarungen tätig.

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