Betrug und Untreue sind im Bereich der Vermögensdelikte die wichtigsten und zugleich für Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung die am schwierigsten zu handhabenden Straftatbestände. Was heißt das für den Verteidiger? Es bieten sich vielfältigste Angriffspunkte, um bereits auf der sog. Tatbestandsebene so große Zweifel an der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Mandanten zu streuen, dass diese eine Verurteilung unwahrscheinlich machen, also den Staatsanwalt davon abhalten, überhaupt Anklage zu erheben. Damit sind wir wieder bei der klassischen Verteidigungsstrategie unserer Kanzlei, der proaktiven Kommunikation bereits in der Phase des Ermittlungsverfahrens, um die Durchführung einer öffentlichen Hauptverhandlung zu vermeiden.

Man kann die einzelnen Tatbestandsmerkmale herunterbrechen auf

  • Täuschung
  • Irrtum
  • Vermögensverfügung
  • Schaden

Zu diesen einzelnen Merkmalen, vornehmlich zu Täuschung und Irrtum, existieren geradezu Bibliotheken voller Fachliteratur und unzählige Gerichtsurteile. Aber auch die Begriffe des Vermögens, der Vermögensverfügung, des Schadens, der schadensgleichen Vermögensgefährdung sind Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Abhandlungen und sog. Theorienstreite, die, selbst wenn sie seit Jahrzehnten nicht mehr aktuell sind, tatsächlich auch heute noch Prüfungsstoff für Jurastudenten sind. Diese können zwar, nachdem sie die einzelnen Prüfungsschemata der Tatbestände auswendig gelernt haben, einen im Detail vorgegebenen Sachverhalt manchmal zutreffend zur Zufriedenheit ihrer prüfenden Strafrechtsprofessoren lösen, mit der Wirklichkeit hat dies allerdings wenig bis gar nichts gemein. Denn dort haben wir ja gerade keinen vorgegebenen Sachverhalt, der in allen Einzelheiten feststeht. Wesentliche Aufgabe der Strafverteidigung ist es bei diesen Delikten nach unserem Verständnis, der Staatsanwaltschaft eine maximale Vielzahl von Hürden auf der Tatbestandsebene aufzuzeigen, wenn nicht hier, wann dann? Um einen ersten und durchaus vertieften Zugang zu den (in erster Linie für Staatsanwaltschaft und Justiz) bestehenden Problemen aufzuzeigen, verweisen wir gerne auf einen Beitrag von Thomas Fischer in seiner wöchentlichen Kolumne in der ZEIT, Täuschungen und Irrtümer – Über den Betrug I