1. Strafsenat (zugleich Senat für Bußgeldsachen sowie 1. Kartellsenat)

Zuständigkeit:

a) Sämtliche Strafsachen und Bußgeldsachen einschließlich aller Kosten- und Gebührensachen, soweit nicht der 2. oder 3. Strafsenat für zuständig erklärt ist;
b) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern, soweit nicht der 2. Strafsenat zuständig ist
c) Entscheidungen nach § 23 EGGVG, soweit die Entscheidung eine Angelegenheit der Strafrechtspflege oder des Strafvollzuges betrifft;
d) Beschwerden nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung ehrenamtlicher Richter, soweit nicht der Landwirtschaftssenat zuständig ist;
e) Verfahren gemäß § 99 BRAGO und §§ 42, 51 RVG;
f) Entscheidungen in Auslieferungsverfahren;
g) Anträge, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel aus dem Gebiet des Strafrechts oder des Strafverfahrensrechts einschließlich der dazu gehörenden Kosten- und Gebührenrechtsvorgänge;
h) Verfahren gemäß § 91 GWB, § 106 EnwG, soweit nicht der 2. Kartellsenat zuständig ist;

i) Klagen auf Entschädigung gegen den Freistaat Thüringen gemäß § 198 GVG, soweit Ansprüche aufgrund von Verzögerungen in einem Verfahren geltend gemacht werden, mit welchem der 2. Strafsenat befasst war.

2. Strafsenat (zugleich 2. Senat für Bußgeldsachen)

Zuständigkeit:

a) Erstinstanzliche Strafsachen, die nach § 354 Abs. 2 StPO an einen anderen Senat des Thüringer Oberlandesgerichts zurückverwiesen worden sind, soweit vorher der 3. Strafsenat entschieden hat;
b) Entscheidungen nach den §§ 138 a, 138 b StPO, sofern das Verfahren vor dem 1. oder 3. Strafsenat anhängig ist (§ 138 c Abs. 1Satz 3 StPO);
c) Alle Rechtsbeschwerden und Zulassungsrechtsbeschwerden in Bußgeldsachen mit geraden Endziffern der Ordnungsnummern aus der bei dem Thüringer Oberlandesgericht geführten Hilfsliste.

3. Strafsenat (Senat für Staatsschutzsachen)

Zuständigkeit:

a) Sämtliche Strafsachen in 1. Instanz nach § 120 GVG.
b) Alle Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO