Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.

    Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren nach dem RVG

    Der Rechtsanwalt, der in Strafsachen tätig wird, kann seine Gebühren innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens festsetzen (Betragsrahmengebühren). Diese Gebühren gelten bei der Verteidigung des Angeklagten, bei der Vertretung der Nebenklage oder eines Zeugen, eines Sachverständigen oder Verletzten sowie bei einer Privatklage.

    Spezialisten im Strafrecht arbeiten nahezu immer mit Honorarvereinbarungen. Für diese gelten die hier errechneten Gebühren nicht. Die Kosten des Anwalts werden jedoch nur in der gesetzlichen Höhe erstattet.

    Die Gerichtskosten richten sich nach dem Umfang der Verurteilung und betragen in erster Instanz (ab 01.08.13)

    • 140,00 € bei Verurteilungen bis 6 Monaten / 180 Tagessätzen
    • 280,00 € bei Verurteilungen bis 1 Jahr oder mehr als 180 Tagessätzen
    • 420,00 € bei Verurteilungen bis zu 2 Jahren
    • 560,00 € bei Verurteilungen bis zu 4 Jahren
    • 700,00 € bei Verurteilungen bis zu 10 Jahren
    • 1.000,00 € bei Verurteilungen über 10 Jahren
    • 70,00 € bei Verhängung von Maßregeln zur Besserung und Sicherung (Führerscheinentzug)

    (Quelle: Rechtsanwaltsgebuehren.de)

    Honorare

    Standort Mühlhausen

    Am Stadtwald 27
    99974 Mühlhausen
    Telefon: 03601 48 32 0