Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Ihre Befugnisse sind unter anderem im Polizeirecht (Recht der Polizei) geregelt. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten oder wiederherzustellen, den Straßenverkehr zu regeln bzw. zu überwachen und als Strafverfolgungsbehörde strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu erforschen. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu. Eine weitere Aufgabe in allen Staaten der Welt ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt die Verhütung oder Unterbindung von Taten, die entweder straf- oder bußgeldbewehrt sind oder Taten, die einem gesetzlichen Verbot unterliegen.

Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen – mit, je nach Staat, wenigen Ausnahmen wie den Zollbehörden oder der Armee – ist der Polizei als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols beim Einschreiten die Anwendung von Gewalt durch unmittelbaren Zwang, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt. In fast allen Ländern wird die Polizei mittels ihrer Vollzugsbeamten tätig. (Quelle: Wikipedia)


Die Polizeiwirklichkeit

Soweit die offizielle Definition … Rauchen Polizisten tatsächlich „Milde Sorte“, weil das Leben schon hart genug sei, um eine Zeile aus dem Song „Polizisten“ zu zitieren? Gern wird die Polizei von guten und insbesondere weniger guten Comedians „auf die Schippe“ genommen und schürt das Bild der Polizei in der Bevölkerung in der Schwankungsbreite von grenzdebilen Vollpfosten bis hin zu stets gewaltbereiten Schlägertrupps. Kaum eine Berufsgruppe – mit Ausnahme vielleicht der Rechtsanwälte – wird so oft verunglimpft und hat mit einem Zerrbild ihres Berufsstandes zu kämpfen. Das schürt natürlich Empfindlichkeiten. Passiert irgendwo auf der Welt oder sogar in Europa allerdings ein Terroranschlag, besinnt sich die Bevölkerung sehr schnell wieder auf die allumfassende Schutzfunktion der Polizei und erwartet umgekehrt nahezu Unmögliches.

Die Wirklichkeit sieht indes anders aus – vgl. hierzu beispielsweise einen Bericht in Focus online. Es grenzt fast schon an ein Wunder, wie angesichts der Vielfalt der Aufgabenstellungen es die Polizei immer wieder und immer noch bewerkstelligt, einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Gemeinwesens zu leisten. Geht man mit dem gebührenden Respekt mit Angehörigen der Berufsgruppe der Polizei um, kann ganz viel zu einer längst überfälligen Entspannung des Grundsatzverhältnisses zwischen Polizei und Bevölkerung beigetragen werden. Man wird auch großzügige Polizisten kennenlernen, die es auch mal bei einer Verwarnung belassen, selbst wenn eigentlich ein Bußgeld fällig gewesen wäre.

Das Verhältnis von Staatsanwaltschaft und Polizei

Zwar ist in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft die „Herrin des Verfahrens“. Diese bedient sich jedoch dazu der Polizei (bzw. in Steuersachen der Steuerfahndung). In den Vorbemerkungen der Richtlinie für die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen sind die hehren Worte zu finden:

„Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages, eine rechtsstaatliche und effektive Strafverfolgung sicherzustellen, ist eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei unerlässlich. Nur ein gegenseitig abgestimmtes Zusammenwirken beider Strafverfolgungsbehörden, das sich auch veränderten Rahmenbedingungen anpasst, kann gewährleisten, dass die verfügbaren personellen und sächlichen Ressourcen effektiv und rationell eingesetzt werden. Eine Verstärkung der Zusammenarbeit setzt aber auch das gegenseitige Verständnis für unterschiedliche Aufgaben und Arbeitsweisen voraus.“

Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren ist nach unserer Erfahrung eine frühzeitige „Abstimmung“ mit der Polizei als Ermittlungsbehörde oftmals das Gebot der ersten Stunde, will man öffentlichkeitswirksame Hausdurchsuchungen oder gar Durchsuchungen von Büroräumen, auch wenn der Betroffene in vorauseilender Beratung selbstverständlich und ganz sicher nichts Belastendes dort (mehr) aufbewahrt, vermeiden. Droht gar Untersuchungshaft, ist auch hier eine zumindest begrenzte Kooperation (in jedem Falle aber Kommunikation) in der Regel hilfreich. Dies erleichtert auch die Veranlassung der Ermittlung entlastender Umstände.

Viele Strafverteidiger „klassischer Coleur“ pflegen ein sehr distanziertes, vielfach geradezu feindliches Verhältnis zu den Ermittlungsorganen Staatsanwaltschaft und Polizei. Wir haben in unserer mehr als 25-jährigen Erfahrung, hier als Verteidiger von Mitbeschuldigten, allerdings keinen einzigen Fall in Erinnerung, in dem das dem von einem anderen Strafverteidiger Verteidiger betreuten Beschuldigten in irgendeiner Weise genutzt hätte.

Die Polizistenbeleidigung

Weiterhin ist ein Thema zu erörtern, welches wirklich häufig zu ganz erheblichen Stressspitzen führt – die Polizistenbeleidigung. Während die Polizei die verletzte Ehre bei anderen Betroffenen oft „herunterdefiniert“,

„Wer bei Polizei oder Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede stellt, erlebt alles Mögliche, mit hoher Wahrscheinlichkeit aber keine verständnisvoll „opferorientierte“ Behandlung, wie sie Kennzeichen und Ziel des Strafverfahrens neuer Art sein soll. Vielmehr wird der Anzeigeerstatter von genervten Polizeibeamten nach Hause geschickt und zur Zurücknahme der Anzeige gedrängt. „Da kommt sowieso nichts raus“, weiß der diensttuende Polizeibeamte meist, der andernfalls eine einstündige Anzeigenaufnahme zu schreiben hätte“ (Quelle: Fischer in Zeit online)

scheint es oftmals in eigener Angelegenheit kaum eine Straftat mit höherem Unrechtsgehalt zu geben:

„Sie können das, liebe Leser, ausprobieren, indem Sie im Vorbeigehen oder -fahren Ihren rechten Mittelfinger gegen ein beliebiges Polizeifahrzeug recken. Sie werden eine gemeinhin als „kafkaesk“ bezeichnete Episode Ihres Lebens erleben, die Ihnen einen bleibenden Eindruck von der Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats verschafft. Sie endet, wie sie enden muss: mit 20 bis 40 Tagessätzen Geldstrafe. Aber vielleicht ist es das wert: Am eigenen Leib zu erleben, wie sich Zeichen und Bedeutungen wahllos verselbständigen können. Wie in einer Kultur des permanenten Herabwürdigens jeder wertvollen menschlichen Eigenschaft, des ununterbrochenen überdimensionierten Verrats, der Erfindung ganzer Industriezweige der Entwürdigung und Verhöhnung sich ein paar Polizeiobermeister und eine Amtsrichterin aufmachen, die Ehre der Polizei, der Ämter und des Staates selbst zu verteidigen gegen die Missachtung der durch sie beschützten Bürger.“(Quelle: Fischer in Zeit online)

Ich bin hier der Auffassung, dass ein wirklich souveräner Polizist die Beleidigung ignorieren sollte. Sie hat keinen höheren Unrechtsgehalt als diejenige, die so gerne bei anderen Betroffenen „herunterdefiniert“ wird. Aber darf man jetzt einen Polizisten deswegen als „Mädchen“ bezeichnen? Nein, das Amtsgericht Düsseldorf hielt in seiner unendlichen Weisheit auch das für eine Beleidigung.

Die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Hier soll abschließend die Rolle der Polizei in der Abwehr von links- und rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten angesprochen werden: Es ist ja vermeintlich „in“, Polizisten mit markigen Demo-Parolen wie “Deutsche Polizisten schützen die Faschisten” zu belegen, wenn wieder einmal antifaschistische Gruppen Demonstrationen der NPD, Pegida, AfD usw. stören. Die Teilnehmer derartiger Demonstrationen nehmen schlichtweg ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Grundgesetz wahr. Die Polizei muss im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden und ein Aufeinanderprallen der antifaschistischen und der rechten Gruppen verhindern. Die Alternative zu dieser Handlungsweise wäre schlichtweg, der Lynchjustiz Tür und Tor zu öffenen, den Zivilcouragierten aus der Antifa-Szene das Recht zu geben, Richter und „Henker“ zugleich zu sein, das staatliche Gewaltmonopol aus der Hand zu geben. Eine Gesellschaft wie die unsrige muss das aushalten können, auch wenn einem die Hetzparolen und die Geschichtsklitterung machmal die Zornesröte ins Gesicht treiben mögen. Leider wird dies bei Berichten über Demonstrationen und Gegendemonstrationen viel zu wenig kommuniziert!

Bedauerlicherweise ist auch das Verhältnis von politisch links und rechts motivierten Straftaten nicht immer Gegenstand seriöser Berichterstattungen, gleichermaßen scheint die Basis der entsprechenden Statistiken durchaus fragwürdig. Ich jedenfalls bewerte eine Sitzblockade in Kreuzberg anders als Schlägertrupps gegen Ausländer in Magdeburg. Und wenn Sie dazu Polizisten befragen: Diese auch!