Meistens geht es beim Drogenscreening um eine langfristige Überwachung des Drogenkonsums der Zielperson. Das bedeutet, dass regelmäßig verschiedene Drogentests durchgeführt werden, umzu überprüfen, ob sich das Konsumverhalten auch wirklich dauerhaft geändert hat.

In den allermeisten Fällen geht es dabei um Cannabis-Abbauprodukte, in Zusammenhang mit einem Drogentest zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, einem Führerscheintest oder der bekannteren MPU.

Wie läuft das Drogenscreening ab?

Bei Verdacht auf regelmäßigen Drogenkonsum kann die Führerscheinstelle ein Drogenscreening anordnen oder ein komplettes ärztliches Gutachten mit dazugehörigen Drogenscreenings verlangen. Manchmal werden Drogenscreenings auch auf Anordnung eines Gerichtes, der Staatsanwaltschaft, dem Arbeitsamt oder des Arbeitgebers durchgeführt.

Egal von wem das Drogenscreening angeordnet wird, der Ablauf ist immer gleich: Der Proband bekommt innerhalb der Laufzeit des Screenings immer wieder einen Brief oder einen Telefonanruf, dass er sich innerhalb eines gewissen Zeitfensters, meistens maximal 36 Stunden, zum Drogentest ins Labor begeben muss. Die Zeitabstände sind unregelmäßig und willkürlich, damit er sich nicht auf den Drogentest „vorbereiten“ kann, also nicht mit der Abbauzeit der konsumierten Substanzen kalkulieren kann.

Im Labor wird dann zuerst festgestellt, ob es sich auch wirklich um den entsprechenden Probanden handelt, danach wird erst der Drogentest durchgeführt. Die Urinprobe wird unter den Augen der Laboranten abgegeben, um Betrug unmöglich zu machen. Danach wird sie in drei Probengefäße umgefüllt: So entstehen die A-, B- und die C-Probe. Diese Aufteilung ist notwendig, um die Aussagekraft des Drogentests aufrecht zu erhalten.

Die drei Proben werden anschließend mit einem Code versehen und elektronisch archiviert. Die A-Probe wird analysiert, die B-Probe bleibt zunächst verschlossen, die C-Probe wird tiefgefroren. Wenn die erste Probe positiv ausfällt, wird die B-Probe von einer anderen Person an einem anderen Laborarbeitsplatz mit Hilfe der Gaschromatographie oder Massenspektrometrie analysiert, um das Ergebnis zu verifizieren.

Nur wenn beide Ergebnisse positiv ausfallen, gilt das Gesamtergebnis des Drogentests als positiv und der Drogenkonsum als bestätigt.

Regelmäßigen Konsum in mittleren bis hohen Dosen kann man auch bei THC noch Wochen später im Urin nachweisen. Ist man einmal in der Lage, ein Drogenscreening absolvieren zu müssen, hilft nur das Einstellen des Konsums.

Quelle: http://www.drogentester.com