Hier ist ein Thema zu erörtern, welches wirklich häufig zu ganz erheblichen Stressspitzen führt – die Polizistenbeleidigung. Während die Polizei die verletzte Ehre bei anderen Betroffenen oft „herunterdefiniert“,

„Wer bei Polizei oder Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede stellt, erlebt alles Mögliche, mit hoher Wahrscheinlichkeit aber keine verständnisvoll „opferorientierte“ Behandlung, wie sie Kennzeichen und Ziel des Strafverfahrens neuer Art sein soll. Vielmehr wird der Anzeigeerstatter von genervten Polizeibeamten nach Hause geschickt und zur Zurücknahme der Anzeige gedrängt. „Da kommt sowieso nichts raus“, weiß der diensttuende Polizeibeamte meist, der andernfalls eine einstündige Anzeigenaufnahme zu schreiben hätte“ (Quelle: Fischer in Zeit online)

scheint es oftmals in eigener Angelegenheit kaum eine Straftat mit höherem Unrechtsgehalt zu geben:

„Sie können das, liebe Leser, ausprobieren, indem Sie im Vorbeigehen oder -fahren Ihren rechten Mittelfinger gegen ein beliebiges Polizeifahrzeug recken. Sie werden eine gemeinhin als „kafkaesk“ bezeichnete Episode Ihres Lebens erleben, die Ihnen einen bleibenden Eindruck von der Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats verschafft. Sie endet, wie sie enden muss: mit 20 bis 40 Tagessätzen Geldstrafe. Aber vielleicht ist es das wert: Am eigenen Leib zu erleben, wie sich Zeichen und Bedeutungen wahllos verselbständigen können. Wie in einer Kultur des permanenten Herabwürdigens jeder wertvollen menschlichen Eigenschaft, des ununterbrochenen überdimensionierten Verrats, der Erfindung ganzer Industriezweige der Entwürdigung und Verhöhnung sich ein paar Polizeiobermeister und eine Amtsrichterin aufmachen, die Ehre der Polizei, der Ämter und des Staates selbst zu verteidigen gegen die Missachtung der durch sie beschützten Bürger.“(Quelle: Fischer in Zeit online)

Ich bin hier der Auffassung, dass ein wirklich souveräner Polizist die Beleidigung ignorieren sollte. Sie hat keinen höheren Unrechtsgehalt als diejenige, die so gerne bei anderen Betroffenen „herunterdefiniert“ wird. Aber darf man jetzt einen Polizisten deswegen als „Mädchen“ bezeichnen? Nein, das Amtsgericht Düsseldorf hielt in seiner unendlichen Weisheit das tatsächlich für eine Beleidigung.

Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung:

AG Neu-Ulm, Beschluss vom 30.6.2015, Az. 5 Cs 116 Js 5440/15 – „Frage an Polizisten „Wollen Sie mich ficken?“

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.3.2012, Az. 2 Ss 329/11 – Vergleich mit SS-Methoden

OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.10.2009, Az. 1 St OLG Ss 41/09 – Bezeichnung eines Polizisten als Ausländerhasser

OLG Bamberg, Beschluss vom 11. Juni 2008, Az. 3 Ss 64/2008 – Bezeichnung eines Polizisten als komischer Vogel

AG Tiergarten, Beschluss vom 26.5.2008,Az. 412 Ds 2 Ju Js 186/08 (74/08) Jug, 412 Ds 74/08 Jug – Bezeichnung eines Polizisten als Oberförster

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 12.8.2005, Az. 1 Ss 93/04 – Bezeichnung eines uniformierten Polizisten als Clown

Die Polizistenbeleidigung
Carsten OehlmannRechtsanwalt
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