Auf den nachgeordneten Seiten erhalten Sie einen vertieften Einblick in Straftatbestände, geordnet nach Deliktsgruppen. Einige dieser dort ausgewiesenen Delikte gehören nahezu zum „täglichen Brot“ unserer Kanzlei, also etwa die Insolvenzdelikte, Steuerdelikte, Verkehrsdelikte und Vermögensdelikte, in denen wir laufend als Strafverteidiger tätig sind. Bei anderen Straftatbeständen übernehmen wir je nach Konstellation sowohl die Rolle als Strafverteidiger als auch die Rolle als Opferanwalt bzw. Nebenklagevertreter. In wiederum anderen Fallgruppen wie etwa derjenigen der Sexualdelikte vertreten wir aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ausschließlich das Opfer. Und zuletzt gibt es auch strafrechtliche Bereiche, in denen wir gar nicht tätig werden, etwa bei Staatsschutzdelikten und Delikten gegen die öffentliche Ordnung. Hier gibt es auf diese Tatbestände spezialisierte Strafverteidiger oder solche, die nicht danach fragen, welchen Strafvorwurfes sich der Mandant ausgesetzt sieht.
Wir haben dies auf der jeweiligen Seite kenntlich gemacht. Im Zweifel und in besonderen Fallkonstellationen und Situationen sprechen Sie uns einfach an. Wir kommunizieren offen, was wir können und was wir wollen. Wir fragen und wir antworten.