Das Hauptverfahren ist die dritte Stufe des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens. Das Hauptverfahren beginnt mit der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung durch den Eröffnungsbeschluss des Gerichts, der zugleich das Ende des Zwischenverfahrens darstellt. Das Hauptverfahren endet mit dem Urteil des Gerichts oder einer Einstellung des Verfahrens.