OLG Koblenz, Pressemitteilung vom 25.11.2015

Die Revision des ehemaligen rheinland-pfälzischen Geschäftsführers der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH Hans Peter S. gegen seine Verurteilung wegen Betruges ist unbegründet. Dies hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Beschluss vom 16. November 2015, Az. 1 OLG 4 Ss 149/15). Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Koblenz, das den Ex-Chef von Lotto Rheinland-Pfalz zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt hatte, rechtskräftig. Im Mai 2015 hatte das Landgericht Koblenz bereits die Berufung des 67- jährigen Mannes gegen seine Verurteilung zurückgewiesen.

Auslöser der Betrugstat waren zwei Spieler aus Rheinland-Pfalz, die in den Jahren 2008 und 2009 ihre hohen Gewinne nicht abgerufen hatten. In einem Fall hatte ein Unbekannter seinen Gewinn von 470.000 € beim „Spiel 77“ nie abgeholt. Der verurteilte Ex-Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz meldete dies entgegen seiner Verpflichtung nicht an den Lotto-Block und sorgte so dafür, dass die Gewinnsumme, die der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH bereits überwiesen worden war, dort verblieb und nicht dem bundesweiten Fonds für nicht abgeholte Gewinne zugeführt wurde. Im zweiten Fall hatte ein Spieler aus Rheinland-Pfalz bei einer Sonderauslosung des gesamten Lottoblocks seinen Gewinn von 1 Million Euro nicht abgeholt. Der Ex-Lotto-Chef meldete dem Lottoblock jedoch wahrheitswidrig, der Gewinn sei ausgezahlt worden. Dies führte dazu, dass der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ein Betrag von insgesamt 1 Million Euro zugebucht wurde. Diese Summe wurde in der Folgezeit bei verschiedenen auf das Land Rheinland-Pfalz begrenzten Sonderveranstaltungen verlost.

Der Verurteilte wollte durch sein Verhalten die Attraktivität der rheinland-pfälzischen Lottogesellschaft steigern; persönlich bereichert hat er sich nicht. Dies war vom Gericht ebenso strafmildernd berücksichtigt worden wie die Tatsache, dass der Verurteilte nicht vorbestraft war, ein Geständnis abgelegt hatte und den Fall des nicht abgeholten Gewinns von 1 Million Euro aus der Sonderverlosung selbst bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte.