BGH, Pressemitteilung vom 15.05.2017

Beschluss vom 25. April 2017 – 1 StR 610/16

Das Landgericht Karlsruhe hat den Seniorchef eines mittelständischen Betriebes, der zugleich „Frontmann“ einer Band war, wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen suchte eine Background-Sängerin mit ihrem Freund im  September 2013 den Angeklagten auf seinem Anwesen im Umland von Karlsruhe auf, um mit ihm die Modalitäten ihres Ausscheidens aus der Band zu klären. Hierbei kam es zum Streit. In der Folge verließen die Sängerin und ihr Freund das Grundstück. Der Angeklagte folgte ihnen jedoch mit einem Küchenmesser und versuchte, auf den Freund der Sängerin einzustechen. Dieser konnte, gewarnt durch seine Freundin, sich rechtzeitig umdrehen und den mit Tötungsvorsatz geführten Messerangriff des Angeklagten abwehren.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Beanstandung der Verletzung formellen und sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Vorinstanz:

Landgericht Karlsruhe – Urteil vom 30. Mai 2016 – 1 Ks 200 Js 30847/13

Karlsruhe, den 15. Mai 2017

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