BGH, Pressemitteilung vom 22.6.2016

Urteil vom 22. Juni 2016 – 5 StR 524/15

Das Landgericht Cottbus hat den zum Tatzeitpunkt 20-jährigen, aus Nordrhein-Westfalen stammenden Angeklagten des Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Es hat bei dem Angeklagten eine besondere Schwere der Schuld angenommen und ihn zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen der Jugendschwurgerichtskammer hatte der Angeklagte die später getötete 14-Jährige im Internet kennengelernt und sie auch in ihrem Elternhaus besucht. Nachdem die Schülerin die Beziehung zum Angeklagten beendet hatte, hatte der Angeklagte sie am Folgetag auf ihrem Heimweg von der Schule in einem Waldstück überrascht. Sodann hatte er ihr unerwartet von hinten mehrfach mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen und ihr anschließend mit zwei Messern mindestens 78 Stiche in den Oberkörper, den Hals und den Kopf versetzt, in deren Folge die Schülerin wenig später verstorben war. Zudem hatte der Angeklagte einen ebenfalls 14-jährigen Jungen, der seiner Mitschülerin zu Hilfe gekommen war, mit einem Messer an der Hand verletzt.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts Cottbus ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Cottbus – Urteil vom 30. April 2015 – 23 Ks 1/14 (21560 Js 36815/13)

Karlsruhe, den 22. Juni 2016

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