Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 07. Januar 2015 – 1 Ws 57/15 –, juris

Leitsatz

Keine Anrechnung von Therapiezeiten nach § 36 Abs. 3 BtMG, wenn der noch zu vollstreckende Strafrest mehr als 2 Jahre beträgt (Anschluss an OLG Köln, Beschluss vom 4. August 2010, 2 Ws 449/10).