Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.08.2015, Quelle: hib-Nr. 408/2015
Die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich wollen das zwischen beiden Ländern bestehende Doppelbesteuerungsabkommen ändern. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/5575) vor.