BGH, Pressemitteilung vom 29.08.2017
Beschluss vom 22. August 2017 – 2 StR 97/17
Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es am 25. August 2012 zwischen dem Angeklagten und dem 23jährigen Nebenkläger, beide Fans des Fußballvereins Offenbacher Kickers, im Anschluss an ein von ihrer Mannschaft gewonnenes Spiel zu einer von dem Angeklagten ausgelösten Auseinandersetzung. Der Angeklagte packte den Nebenkläger mit beiden Händen von hinten und schleuderte ihn mit voller Wucht mit dem Kopf voran gegen eine etwa zwei Meter entfernte Mauer am Bieberacher Aussichtsturm; schwere Verletzungen und einen tödlichen Ausgang als Folge dieses Verhaltens für seinen Kontrahenten nahm der Angeklagte billigend in Kauf. Sodann schlug und trat er u.a. weiter auf den Nebenkläger ein und warf ihn mindestens noch ein weiteres Mal gegen die Turmwand, so dass dessen Kopf erneut gegen die Mauer schlug. Erst nach der Intervention von zwei Zeugen ließ er von der weiteren Tat ab und lief weg.
Infolge der Verletzung ist der Nebenkläger komplett querschnittsgelähmt und wird sein Leben lang auf eine permanente Betreuung angewiesen sein.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten durch Beschluss vom 22. August 2017 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz: Landgericht Darmstadt – 1200 Js 95359/12 1 KLs
Karlsruhe, den 29. August 2017
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