Diese Frage beschäftigte auf Einladung der Landesvertretungen Nordrhein-Westfalen und Hamburg eine hochkarätige Expertengruppe. Festgestellt wurde auch durch den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, dass etwa 50 Prozent der Schwarzfahrer nicht zahlungsunwillig, sondern zahlungsunfähig sind.

Ob es dann sinnvoll ist, die Justiz und den Strafvollzug mit diesen Personen zu belasten, war eine der Kernfragen. Nordrhein-Westfalen gibt etwa pro Tag 160.000 Euro für Ersatzhaft aus. Die Herabstufung als Ordnungswidrigkeit erscheint dabei aber nicht als zielführend, verlagert jedoch nur das Problem. Ein Ansatzpunkt könnte nach Ansicht des DAV sein, dies zivilrechtlich zu behandeln und das erhöhte Beförderungsentgelt in gestaffelte Vertragsstrafen bis zu 120 Euro umzuwandeln. Dies würde dann den solventen Teil der Schwarzfahrer treffen. Einen vollständigen Bericht finden Sie unter anwaltsblatt.de.

Quelle: DAV-Depesche vom 8.2.2018

Schwarzfahren als Straftatbestand noch zeitgemäß?
Denise HübenthalRechtsanwältin