Statement des Deutschen Anwalt­vereins (DAV)

Die Unter­su­chung Volker Grundies` bestätigt, was Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte schon immer gewusst haben: Es gibt drama­tische regionale Unter­schiede und Vorverständnisse, etwa darüber, was ein minder schwerer oder ein besonders schwerer Fall sei, was Täterschaft sei oder bloß Beihilfe. Auch wo die „richtige“ Strafe innerhalb des vom Gesetz vorge­ge­benen Strafrahmens „anzusiedeln“ sei, scheint überwiegend auf lokalen Tradi­tionen zu beruhen.

Die Homogenität der Recht­spre­chung innerhalb eines Gerichts oder Gerichts­be­zirks ergibt sich zum einen daraus, dass neue Richter bei den erfah­renen Kollegen vor Ort lernen, was für angemessen gehalten wird. Zum anderen achten Richter darauf, dass es bei ähnlich gelagerten Fällen nicht zu Unter­schieden im Strafmaß kommt, die weder die Angeklagten noch die Öffent­lichkeit nachvoll­ziehen könnten; das ist die sogenannte Binnen­ge­rech­tigkeit.

Dass es infor­melle Straf­zu­mes­sungs­ta­bellen gibt, ist ein offenes Geheimnis. Wir halten das für bedenklich.

Richt­linien für Richter hat der Juris­tentag zu Recht nicht gutgeheißen. Proble­ma­tisch ist schon, wer solche Richt­linien formu­lieren könnte, ohne dass die von der Verfassung garan­tierte Unabhängigkeit der Richter betroffen wäre.

Letztlich gehört es aber gerade zum Wesen der richter­lichen Unabhängigkeit, dass der Richter nur dem Gesetz unter­worfen ist. Es ist ja nicht so, dass die Richter an den jewei­ligen Gerichten mit Absicht zu milde oder zu harte Urteile aussprechen wollen. Sie orien­tieren sich eben an dem, was nach ihrem Erfah­rungs­ho­rizont angemessen ist. Diesen Erfah­rungs­ho­rizont könnte jeder selbst erweitern, wenn es eine bundes­weite Datenbank gäbe, in der sich Richter kundig machen könnten, welche Strafen anderswo verhängt werden und warum. Das halten wir für eine gute Idee.

Statements vom 13.11.2018 15.18

Regio­nale Unter­schiede in der Straf­zu­messung
Andrea KahleRechtsanwältin
Regio­nale Unter­schiede in der Straf­zu­messung
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht