Thomas Fischer ist Bundesrichter in Karlsruhe und schreibt für ZEIT und ZEIT ONLINE über Rechtsfragen. In losen Abständen veröffentlichen wir hier einige seiner informativen und gleichermaßen humorvollen Beiträge und Kolumnen. Viele zeichnen sich durch Erinnerungen an (nicht nur) seine Kindheit oder aktuellen Beispielen aus Politik und Zeitgeschehen aus und lassen die in diesem Zusammenhang „gezeichneten“ Bilder klar vor Augen erscheinen – mit einem Wort: lesenswert!


Kommissare, Rechtsmediziner und Richter – alle wollen plötzlich Bestseller schreiben. Stoff finden sie genug in den Strafakten ihrer Fälle. Unser Autor Thomas Fischer ist Richter am Bundesgerichtshof. Er fragt: Wer schützt die Menschen, deren Leben auf diese Weise ausgeschlachtet wird?

Von Thomas Fischer
31. Januar 2013, 7:00 Uhr DIE ZEIT Nr. 6/2013

Der Mörder als blutbesudelter Mitbürger wird dem Publikum neuerdings vorgestellt von Impresarios, die ihn persönlich geschnappt, verhört, durchsucht, ergründet, verurteilt und weggesperrt haben. Im Schatten dessen, was an Kriminal-Fiktion zum schnellen Hinabwürgen vor dem Einschlafen verramscht wird, wuchert die Subspezies der sogenannten »Wahren Fälle«. Die Autoren nennen diese Kriminalgeschichten: Wirklichkeit, ihre Akteninhalte: Literatur, ihre Deutungen: Wahrheit. Meist geht es um Mord, besser: um vorsätzliche Tötung. Für die Autoren – schreibende Kriminalbeamte, Rechtsmediziner, Psychiater, Staatsanwälte, Strafverteidiger und schließlich auch Richter – sind sie Tagesgeschäft. Der laienhafte Leser soll die »verstörenden Abgründe« kennenlernen, mit denen die Profis leben. Ein Spaziergang durch die Bibliothek des »wahren« Schreckens enthüllt Abgründe schon in Klappentexten wie diesem: »…eine fesselnde Darstellung der endlosen Qualen der Opfer«.

Mindestens drei Dutzend deutschsprachige Bücher von Kriminalober- oder Hauptkommissaren liegen bereit. Sie heißen: Geschnappt, Abgründe, Gesicht des Todes, Spur des Bösen, SOKO im Einsatz und so fort und sind verfasst von »legendären Ermittlern«, Spurensicherern und »Profilern«, meist mit Weltschmerz. Ein Hauptkommissar, geschieden, entnervt ob der Formblätter, verdient im Monat 2600 Euro netto und muss sehen, wo er bleibt. Wer ins Dezernat Kapitaldelikte aufsteigt, also an die blutigen Fälle kommt, weniger als 100 Gramm Alkohol pro Feierabend konsumiert und fleißig schreibt, dem bietet die Reality-Literatur einen kleinen Ausgleich.

Beliebt sind »Serienmörder«, die Krönung der Gattung. Wir wähnten sie in Amerika oder Schweden oder dachten, sie seien Kinsky-hafte Erscheinungen opiumvernebelter Themse-Nächte. Seit Götz George den Wurstmacher Haarmann gegeben hat, wissen wir: Es gibt den Serienkiller leider auch in Deutschland. Der Düsseldorfer Kriminalkommissar Stephan Harbort nähert sich ihm von allen Seiten, selbst von der intimen: Ich liebte eine Bestie. Die Frauen der Serienmörder. Andere Aspekte bietet er in zahlreichen weiteren Büchern. Besonders vielversprechend scheint mir der Titel: Begegnungen mit dem Serienmörder. Jetzt sprechen die Opfer.

Auch Rechtsmediziner verspüren den Drang, Schönheiten ihres Berufs literarisch aufzuarbeiten. Michael Tsokos, der die Rechtsmedizin in der Berliner Charité leitet, berichtet über 13 spektakuläre Fälle aus der Rechtsmedizin. Markus Rothschild, Chef der Rechtsmedizin Köln, gibt Einblick in Die unglaublichsten Fälle der Rechtsmedizin, legt nach mit Spektakuläre Fälle… und bringt sodann Die erstaunlichsten Fälle… Rechtsmediziner untersuchen zersägte Köpfe, wissen alles über autoerotische Strangulation und sind in intimer Weise in das Verhältnis zwischen Mördern und Opfern einbezogen: Sie stecken Stangen in Stichkanäle, um die Winkelstellung des Mörderarms zu errechnen. Ihre Fallgeschichten haben ihre Reize, aber nach der vierten Impressionsfraktur des Schädelknochens lässt das Grauen nach, und trotz des bunten Straußes der in natürliche oder künstliche Körperöffnungen eingeführten Gegenstände siegt der gesunde Nachtschlaf. Literaten hat der Rezensent hier nicht gefunden.

Dass Rechtsanwälte gelegentlich auch Schriftsteller sind (und umgekehrt), ist begrüßenswert. Auf dem Markt der Gruselgeschichten herrscht leider auch hier ein Hang zum Mörder, dessen »authentische« Nähe dem Rechtsanwalt einerseits zu Ehre und Einkommen gereicht, andererseits die vermeintlichen »Einblicke in Abgründe« gestattet. Der Strafverteidiger Ferdinand von Schirach aus Berlin hat mehrere Bücher geschrieben, die wahre Geschichten über Verbrechen enthalten und dem Leser erläutern sollen, »wie aus ganz normalen Menschen Schwerverbrecher werden«. Für wen sie »wahr« gewesen sind, weiß man nicht so genau. Vorsichtshalber ist dem Erstling: Verbrechen das Motto vorangestellt, »Wirklichkeit« sei nichts Genaues.

Nach 206 Seiten weiß der Leser: Ein Gedanke ist ein Gedanke ist ein Gedanke. Bei Schirach denken die Protagonisten besonders viel und dazu noch laut. Dabei sind ihre Innenwelten von bizarrer Leblosigkeit. Sie sprechen immerzu mit sich selbst, im Konjunktiv, der hier eine Form des Futurs ist: »Es würde wieder so ein Tag werden«, dachte Hassan, und Ingrid dachte: »Sie wusste, wie hübsch sie war. Sie würde sich jetzt auf eine der Anzeigen melden.« Der Horizont ist damit klar: Hassan und Ingrid passen einfach nicht zusammen. Schon folgt die Tat: Er würde das Messer ziehen. Niemals mehr würde er glücklich sein. Sie aber auch nicht.

Noch abgründigere Fälle erledigt der Rechtsanwalt Stephan Lucas aus Augsburg in seinem Werk Auf der Seite des Bösen. Meine spektakulärsten Fälle als Strafverteidiger. Versprochen ist ein »Blick in die Abgründe der menschlichen Psyche«. Die Tür geht auf, der Kai kommt rein. Ist er der Mörder? Tapfer ergreift der Strafverteidiger zur Begrüßung die Hand, mit der der Kai die Kathleen erwürgt hat. Nun beginnt die interne Aufklärung unter besonderer Berücksichtigung der Denkfehler von Polizei und Staatsanwaltschaft. Zwar gilt: »In einen fremden Kopf kann bekanntlich keiner reinschauen.« Rechtsanwalt Lucas schaut aber trotzdem rein und findet: Der Kai ist unschuldig. Oder fast. Oder so.
Warum schreiben Richter über eigene Strafprozesse?

Für die ganz harten Fälle: Rechtsanwalt Uwe Krechel ist Mördermann. Der Verlag droht: »Das Unfassbare ist bei ihm der Normalfall«, und tatsächlich geht es unfassbar zu bei Mördermanns Einsätzen. Schnell raucht er eine Selbstgedrehte. Draußen fahndet derweil die Polizei, wie immer fieberhaft, nach einem Würger namens Arno. Mördermann übernimmt den Fall. Er steht im Sauerland im Stau, aber er kommt durch. Halt aus, Arno!

Mord oder Totschlag gehören zu den ersten Straftatbeständen, die Jurastudenten kennenlernen. Der Täter heißt in Übungsfällen heute immer: T., das Mordopfer: O. – immerhin. Früher hießen sie Willi Stramm und Frieda Lüstlein. Aus dieser lustigen Zeit schöpfen Autoren auch heute noch gern die Namen ihrer Protagonisten, wenn es ans Zwischenmenschliche geht. In dem Werk Leben gegen Leben. Authentische Kriminalfälle des Staatsanwalts a. D. Walter Dietz aus Kassel trägt eine Geschichte den Titel: Im Netz einer Nymphomanin. Die Personen heißen Willi und Lilo. Willi ist ein Muttersöhnchen, Lilo eine Schlampe, die, »obgleich im Fernsehen ein spannender Tatort läuft«, in durchsichtiger Nachtwäsche herumliegt, sodass der überforderte Willi ihr Kind und sodann Lilo tötet. Das Kochmesser legt er zurück: »Ob er daran dachte, es später wieder für die Küchenarbeit zu benutzen, wusste er später selbst nicht mehr«, vermerkt der Autor. Wir wissen es auch nicht.

Der Jurastudent und Referendar lernt nichts über echte Mörder. Bei seiner Ausbildung geht es um das Einüben jener deduktiven Denk- und Sprechweise, die ab Bestehen des Staatsexamens als ewiger Abgrund zwischen ihm und dem unsystematisch einzelfallverhafteten, ahnungslosen Rest der Gesellschaft gähnt. Danach ist er, von einem Tag zum nächsten, Staatsanwalt oder Richter. Er kauft sich eine schwarze Robe, mit Samtbesatz. Dann beantragt oder verhängt er die erste Freiheitsstrafe.

Bis ein deutscher Richter auf einen Mörder trifft, muss er es ins Schwurgericht schaffen. Das ist eine Strafkammer (drei Berufsrichter, zwei Schöffen) für Tötungsdelikte, nicht weiser als alle anderen, aber irgendwie gewichtiger, denn hier geht es um letzte Dinge. Das ziemlich schlichte Niveau der zu klärenden Fragen (Opfer tot oder nicht tot? Motiv der Tat? Vorsatz oder nicht? Notwehr oder nicht? Besoffen oder verrückt?) entspricht nicht der Bedeutsamkeit des Auftritts. Der Vorsitz im Schwurgericht gehört zu den »herausgehobenen« Posten, auch wenn er nicht besser bezahlt wird als andere Vorsitzendenstellen am Landgericht.

Warum wird jemand Richter? Weil es halt so gekommen ist. Weil er im Staatsexamen neun Komma null plus x Punkte von achtzehn hat, nicht genug Französisch kann für den diplomatischen Dienst und nicht in einer Großkanzlei sechs Tage in der Woche vierzehn Stunden arbeiten mag. Weil er in Freizeitkleidung ins Büro gehen darf und respektvoll gegrüßt wird von Rechtsanwälten, die fünfmal mehr verdienen als er selbst, aber kommen müssen, wann er es will, und die ihren Jaguar schön an die Parkuhr zu stellen haben und nicht auf den Behördenparkplatz. Weil er Kinder und Elternzeit kriegen kann. Es gibt auch noch andere Gründe: weil er für Gerechtigkeit sorgen möchte und für Sicherheit; weil er sich um die Leute kümmern möchte und Missstände abschaffen. Aber diese Gründe spielen, wenn ein Richter mit sich allein ist, nicht immer die Hauptrolle.

Und warum schreiben Richter über eigene Strafprozesse? Vielleicht weil es sonst niemand tut, obwohl man es doch verdient hat. Eine innovative Nische hat Amtsrichter a. D. Rüdiger Warnstädt erschlossen, der kurzerhand eigene alte Urteile veröffentlicht: Recht so. 80 originelle Strafurteile von Amtsrichter Rüdiger Warnstädt, gefolgt von Immer wieder Warnstädt. Der Trick funktioniert freilich nur mit langer Vorlaufzeit: Man schreibt, wovon der Fall auch handeln mag, in die Urteilsgründe selbst hinein, was man schon lange einmal sagen wollte – zur Rechtspolitik, zum Leben im Allgemeinen. Das fällt leicht mit Überleitungen wie: »Ein Wort noch zu…«; oder »Ohne Bedeutung war deshalb, dass…«. So wird der schlichte Akteninhalt als Bekenntnis und Reality-Soap verkäuflich. Nachteil: Tötungsdelikte kommen im Amtsgericht nicht vor. Dieses Manko kann selbst verschärfter Humor kaum ausgleichen.

Robert Glinski hat es da besser: Angeklagt. Zehn spektakuläre Fälle – als Richter am Schwurgericht. Glinski ist Beisitzer (nicht, wie der Tonfall oft nahelegt, Vorsitzender) einer Schwurgerichtskammer in Magdeburg. In schmerzlichem Maße strapaziert er das Pronomen »Wir«. Gern hätte der Leser mehr gewusst über die Erkenntniswege von Wir. Dem steht das richterliche Beratungsgeheimnis entgegen, sodass die ganz persönlichen Wahrheiten des Autors allesamt risikolos »Wir« heißen.

Ach, die Wahrheit! Nehmen wir, zur Vereinfachung, ein fiktives Beispiel: Der Beschuldigte, der mit blutigem Messer wenige Sekunden nach dem Todesschrei seiner Gattin an deren Leiche angetroffen wurde, behauptet, nicht er sei der Täter gewesen, sondern ein zufällig des Wegs kommender Wanderer. Dieser habe blitzschnell, wort- und grundlos das Opfer erstochen, ihm, dem beschuldigten Ehemann, das Tatmesser in die Hand gedrückt und sei dann enteilt. Die meisten würden sagen: Eine Geschichte, die wir nicht glauben mögen. Falsch!, belehrt uns der Richter: Das weiß er, weil er es im schriftlichen Urteil selbst so »festgestellt« hat. Wahr ist, was der Richter geglaubt hat. »Spektakulär« ist unser Fall, denn solche Mörder sind selten. Aber dass es sie gibt, hat der Richter geglaubt; dann muss es ja stimmen. Der warme Hauch der Sensation ist am Ende nichts anderes als das, was der Autor zuvor hineingeblasen hat.
Was tun mit authentischen Abgrund-Geschichten?

Es stechen, würgen, saufen und schießen sich Wladimir, Björn, Maik und Jana durch 250 Seiten, bis sie zerrieben werden vom Scharfsinn des Richters am Schwurgericht, der vieles »schon beim ersten Lesen der Akte«, den Rest aber beim Anblick der Zeugin oder bei deren knallharter Vernehmung durchschaut: »Ich rief sie zum Richtertisch. ›Haben Sie den Dolch schon einmal gesehen?‹ ›Ich habe ihn am Tatort gesehen. Er war in seiner Hand.‹ Sie zeigte auf den Angeklagten. Es war raus, endlich!«

Angeblich, so die Botschaft, kann all dies jedem »ganz normalen Menschen« passieren. Das stimmt nicht. Voraussetzung ist nämlich, er ist ein depravierter Alkoholiker oder ein persönlichkeitsgestörter Kriegsveteran oder ein durchgeknallter Stalker oder »ein durch und durch Krimineller«. Dann plumpst er auf den Tisch des Schwurgerichts, und da kommt die Wahrheit ans Licht.

Glinskis Schilderungen enthalten viel Dramaturgie, ebenso eingestreute Erläuterungen zum Schwurgerichtsverfahren: »häufig komplexe Großverfahren« (tatsächlich sind Schwurgerichtsverfahren meist einfach, Großverfahren kommen kaum vor); zum Risikoprofil von Mordopfern: »Alte Frauen sind beliebte Opfer« (tatsächlich sind nur zwölf Prozent der Opfer über 59 Jahre alt, davon die Mehrzahl Männer); zum Gewissen des Richters: »Mit den Folgen eines möglichen Fehlurteils lässt sich in Fällen mit geringem Strafmaß viel leichter leben« (eine absurde »Regel«).

Was tun mit all diesen authentischen Abgrund-Geschichten? Warum muten sie uns so seltsam unwirklich, so hölzern an – wo sie doch angeblich so »wahr« sind? Das liegt gewiss am oft geringen Schreibtalent der Verfasser. Sie basteln Dialoge, die wie Sand aus den Mündern fallen. Sie können in den Menschen nicht mehr als vier verschiedene Emotionen finden. Wo drei Worte genügten, ringen sie seitenlang um die Motive der Figuren. Wirklichkeit wird Literatur durch Kunst. Die Mörderbücher bieten weder das eine noch das andere. Das ist langweilig und anstrengend.

Es ist aber letztlich nicht dies, was den Rezensenten befremdet. Es ist der Geruch von Gammelfleisch und Denunziation, der über der Szene liegt. Es ist das dreiste Unternehmen, aus dem hoheitlichen Zugriff auf das Schicksal der anderen privaten Gewinn zu wringen, sei es als Geld oder als Einladung zur Talkshow. In keinem der besprochenen Bücher wird dies auch nur ansatzweise adäquat problematisiert. Die eigene Rolle scheint festgelegt und ist doch seltsam unscharf: Pflichterfüller, Wahrheitssucher, Herr der Wirklichkeit, Geschichtenerzähler, Allesversteher, Vollstrecker. All diese Rollen stützen sich im Kreis aufeinander, wie die Schäfchen im Nachtprogramm von Arte. Deshalb sind sie noch lange nicht wahr.

Ich bin sicher, dass keiner der Autoren eine der Figuren seiner Kunst um Erlaubnis gefragt oder ihr 80 Prozent des Autorenhonorars überwiesen hat. Denn selbstverständlich sind »Namen verfremdet« und Orte umbenannt, sodass niemand Ansprüche geltend machen kann auf Teilhabe an der »authentischen« Ausschlachtung seines Lebens oder diese gar verhindern kann.

Etwas mehr als 2.000 Gefangene in Deutschland verbüßen zurzeit lebenslange Freiheitsstrafen, ihre durchschnittliche Haftzeit liegt bei 20 Jahren. Es gibt eine Vielzahl von Problemen in diesem Zusammenhang. Die Mörder-Geschichten klären nicht eines. Die Drecksäcke ebenso wie die armen Schweine, die wir geschnappt und begutachtet und verurteilt haben, sitzen im Hochsicherheitsknast oder in der Psychiatrie oder in der Sicherungsverwahrung, oder sie sind tot. Man könnte sie in Ruhe lassen. Oder sich für sie interessieren. Denn der nächste Abgrund liegt ja ganz nah: Falls sie jemals freikommen, stehen authentische Bürger vorm Haus, mit Schildern: Hau ab, Du Sau!

Man könnte auch sagen, dass Richter, Staatsanwälte, Verteidiger, Kriminalbeamte, Psychiater, die aus ihren eigenen Fällen Geld und Ruhm quetschen, auch die Opfer dieser Fälle – wer auch immer sie waren – noch einmal erniedrigen. Und dass dies ein zu hoher Preis ist für so wenig.

Geruch von Denunziation
Carsten OehlmannRechtsanwalt
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