Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner ist am Mittwoch in geheimer Wahl zum Vorsitzenden des Ausschusses für Recht- und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages gewählt worden. Die Abstimmung in der konstituierenden Sitzung des Gremiums wurde notwendig, da einige Abgeordnete Widerspruch gegen die vorgeschlagene Bestimmung (§ 58 GO-BT) Brandners eingelegt hatten. Brandner ist dann mit dem Ergebnis von 19 Ja-Stimmen und jeweils 12 Nein-Stimmen und Enthaltungen zum Vorsitzenden gewählt worden. (Unten ist die im Newsroom des DAV vorab herausgegebene gemeinsame Erklärung von DAV und Deutschen Juristinnenbund vom 30. Januar 2018 zu finden.) Beide Organisationen haben sich darin gegen Brandner als Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages ausgesprochen. Die Ablehnung war in der Person Brandners selbst begründet, der in seiner „Karriere“ als Abgeordneter im Thüringer Landtag schon dadurch aufgefallen ist, dass er 32 Ordnungsrufe und 2 Verweise aus den Sitzungen erhalten hat. Dies, weil er den politischen Gegner persönlich beleidigt und diffamiert hat.

Quelle: DAV-Depesche vom 1.2.2018


BT-Rechtsausschuss: Debattenkultur statt Diffamierung!

In einer gemeinsamen Erklärung wenden sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Juristinnenbund (djb) gegen den Abgeordneten Brandner (AfD) als Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Sie fordern die Mitglieder des Rechtsausschusses auf, diesen nicht als Vorsitzenden zu bestimmen (§ 58 GO-BT).

DAV und djb halten es für unangemessen, wenn Personen zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses bestimmt werden, die durch unparlamentarisches Verhalten aufgefallen sind. Das Verhalten des Abgeordneten Brandner im Thüringer Landtag hat zu  zahlreichen Ordnungsrufen  und auch Ausschlüssen von Sitzungen durch das Landtagspräsidium geführt. Zum fortlaufenden Verhalten des Abgeordneten Brandner gehört es offenbar, den politischen Gegner persönlich zu beleidigen und zu diffamieren. Würde so jemand Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, schadet dies dem rechtspolitischen Diskurs. Dieser muss sich an den Inhalten orientieren.

Die Arbeit im Rechtsausschuss war in seiner Geschichte vor allem von seiner Debattenkultur geprägt. Die Entwicklung des Rechts stand auch über parteipolitische Grenzen hinweg im Vordergrund. Beide Organisationen wenden sich damit nicht ausdrücklich gegen die Entscheidung des Ältestenrates des Deutschen Bundestages, der AfD den Vorsitz des Rechtsausschusses zu überlassen. Jedoch wird diese  Entscheidung mit großer Bestürzung zur Kenntnis genommen. Dies darf kein negatives Signal dafür sein, welchen Rang andere Fraktionen der Rechtspolitik beimessen.

DAV-Statements vom


Anmerkung:

Ja, man kann (politisch korrekt und zweimal weichgespült) die Ablehnung auf „fehlende Debattenkultur“ des zwischenzeitlich gewählten Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner stützen. Man kann aber auch deutlich sagen, dass ein professioneller Beleidiger und Hetzer, der vor nichts zurück schreckt und jeden Anstand verloren, jedes Mitgefühl aufgegeben hat und bar jeden Rechtsverständnisses ist, das die Grundlage und die Grundwerte unseres Gemeinwesens darstellen, auf dem Posten des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestages absolut nichts verloren hat. Der immer noch als Rechtsanwalt in Thüringen zugelassene Brandner ist eine Schande für unseren Berufsstand.

Einige Beispiele, Originalton Brandner (zitiert nach MDR):

„Es gibt Leute draußen, wenn man denen die Grünen näherbringt, dann sagen die: Da fallen mir immer nur drei Ks ein: Klimaschutz, Koksnasen, Kinderschänder.“

In Richtung Gegendemonstranten am 12.9.2017 in Jena: „Man liest und hört ja, dass eure Eltern meistens Geschwister waren und wenn ich mir das ein oder andere Gesicht genauer anschaue, meine Damen und Herren, dann habe ich fast den Eindruck, als wären die Haustiere auch nicht weit gewesen.“

Über Ralf Stegner und Heiko Maas (beide SPD): „Stegner: Der Hetzer und die Hackfresse der Nation – Maas: Produkt zumindest politischer Inzucht im Saarland.“

Über Angela Merkel, die nach seiner Meinung für den Flüchtlingszustrom angeklagt werden soll: „Wir klären auf, klagen dann an und schicken die alte Fuchtel in den Knast!“ …  „Dazu kommt dann Beihilfe für tausende Sexualdelikte, Beihilfe zu tausenden von Körperverletzungen, Beihilfe zu hunderten von Totschlägen und Morden, meine Damen und Herren, Beihilfe zu Veruntreuung in Milliardenhöhe, bedingt durch die Sozialkosten, die die alte Fuchtel uns aufgedrückt hat, wenn man das zusammenrechnet: Ich komme mal locker auf 35 Jahre.“

Der Bundestagsabgeordnete Brandner (AfD) leitet den Rechtsausschuss
Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Mühlhausen
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Leinefelde
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