Der Deutsche Anwaltverein hat die Beschlüsse des Strafkammertages zur Reform der Strafprozessordnung als weitgehend indiskutabel zurückgewiesen. Nach Ansicht des DAV zielen die Forderungen der Richter darauf ab, allein durch die Beschneidung von Beschuldigtenrechten für eine Entlastung der Justiz zu sorgen. Das Argument der Effizienz sollte jedoch nicht dazu genutzt werden, essentielle Verfahrensrechte von Opfern und Angeklagten ganz erheblich einzuschränken. Zugleich machte der DAV deutlich, dass er einer ernsthaften Reform des Strafverfahrens offen gegenübersteht. Eine solche muss jedoch die strukturellen Schwachstellen der StPO angehen. Ein wesentliches Anliegen des DAV ist etwa die audiovisuelle Dokumentation der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung. Sowohl die LTO als auch die FAZ berichteten.
Quelle: DAV-Depesche vom 12.10.2017