BGH, Pressemitteilung vom 07.02.2018

Urteil vom 7. Februar 2018 – 2 StR 171/17

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Limburg a.d. Lahn vom 27. Dezember 2016 verworfen, durch das dieses eine Autofahrerin wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt hatte, weil sie zielgerichtet einen Bauarbeiter angefahren hatte.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatte die Nachbarin der Angeklagten nach einem mehrjährigen Nachbarschaftsstreit den Geschädigten beauftragt, einen 30 cm breiten Teil der Pflasterung vor dem Haus der Angeklagten aufzunehmen, um so die zuvor amtlich festgestellte Überbauung ihres Grundstücks zu beseitigen. Die telefonisch von ihren Söhnen über die Bauarbeiten informierte Angeklagte fuhr aus Wut über den Rückbau zielgerichtet auf den vor ihrem Haus stehenden Geschädigten zu. Dieser konnte zunächst dem Fahrzeug der Angeklagten ausweichen und stürzte. Die Angeklagte setzte ihr Fahrzeug zurück und fuhr mit Tötungsvorsatz neuerlich auf den Geschädigten zu, wobei ihr Fahrzeug diesen nunmehr erfasste und schwer verletzte.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten durch Urteil vom heutigen Tag verworfen. Das landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.


Vorinstanz:

LG Limburg – Urteil vom 27. Dezember 2016 – 2 Js 54222/16 – 1 KLs

Karlsruhe, den 7. Februar 2017

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BGH: Urteil des Landgerichts Limburg a.d. Lahn  wegen versuchten Mordes rechtskräftig
Thomas HansenRechtsanwalt
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