BGH, Pressemitteilung vom 28.04.2017

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Thomas Fischer wird mit Ablauf des 30. April 2017 in den Ruhestand treten.

Herr Prof. Dr. Fischer wurde am 29. April 1953 in Werdohl geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er mit Beginn des Jahres 1988 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Nach Tätigkeiten bei dem Landgericht Ansbach sowie den Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg i. Bay. wurde er am   1. Januar 1991 zum Staatsanwalt (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) bei der Staatsanwaltschaft Würzburg ernannt und zugleich für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Zum 1. Januar 1993 wurde Herr Prof. Dr. Fischer als Richter am Landgericht an das Landgericht Leipzig versetzt, wo am 1. Januar 1994 seine Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht erfolgte. Mit Wirkung vom 12. Februar 1996 wechselte er unter Ernennung zum Ministerialrat als Referatsleiter in das Sächsische Staatsministerium der Justiz.

Am 1. Juli 2000 wurde Herr Prof. Dr. Fischer, der seit Juli 1998 als Honorarprofessor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg bestellt ist, zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither gehört er dem 2. Strafsenat an, der im Wesentlichen für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln – bis einschließlich 2013 auch Koblenz – zuständig ist bzw. war; von Januar 2003 bis Mai 2005 war er zugleich als Ermittlungsrichter eingesetzt. Am 1. April 2008 zum stellvertretenden Vorsitzenden des Senats bestellt, wurde Herrn Prof. Dr. Fischer – der von 2007 bis 2011 außerdem als ständiger Beisitzer dem Dienstgericht des Bundes angehörte – nach seiner am 25. Juni 2013 erfolgten Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 2013 die Leitung des 2. Strafsenats übertragen. Für den 2. Strafsenat ist er seit Oktober 2009 in den Großen Senat für Strafsachen entsandt; darüber hinaus war bzw. ist er für das Dienstgericht des Bundes bzw. den 2. Strafsenat Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

Während seiner fast siebzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Fischer die Rechtsprechung namentlich des 2. Strafsenats maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 28. April 2017

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

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Telefax (0721) 159-5501


Anmerkung: Mit Fischer tritt nach Meinung des Verfassers einer der herausragendsten deutschen Richter der Nachkriegszeit in den Ruhestand. Er hat nicht nur die Rechtsprechung des 2. Strafsenats maßgeblich geprägt, wie es in der Pressemitteilung heißt. Er ist weit darüber hinaus gegangen. Er hat breiten Teilen der nicht nur juristisch vorgebildeten Bevölkerung das System zahlreicher Strafrechtsnormen in verständlicher Weise nahe gebracht, hat oft den Finger in Wunden gelegt, die gesellschaftliche und/oder politische Ursachen haben. Er war nie still, er war laut, oftmals ungehobelt, hat angeeckt. Gut so. Gerade auch seine wirtschaftlich sehr erfolgreiche Tätigkeit neben derjenigen als Richter und später als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof hat ihm viele Neider beschert, die das hohe Lied der Unabhängigkeit des Richterstandes gesungen haben. Nach meiner Auffassung hat gerade diese Tätigkeit ihn unabhängiger als alle seine Neider gemacht. Seine wöchentliche Kolumne auf „Zeit online“, die wir hier oft in Auszügen bis zu der Einführung der Entgeltlichkeit veröffentlicht hatten, wird hingegen fortgeführt, ebenso der von ihm inzwischen wohl allein bearbeitete Standardkommentar des Strafrechts, ohne den kaum ein im Strafrecht tätiger Jurist auskommt. Möge er uns noch lange erhalten bleiben und seine Stimme weiterhin erheben.