Der BGH hat die Verurteilung eines Mannes, der mehrere junge Frauen vergewaltigt und heimlich beim Geschlechtsverkehr gefilmt hat, zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten bestätigt.

Das LG Limburg hatte den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen schwerer Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person, sowie wegen Nötigung, jeweils in Tateinheit mit Herstellen einer jugendpornographischen Schrift mit Realitätsgehalt, sowie wegen weiterer Vergehen zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts nötigte der Angeklagte die jugendlichen Nebenklägerinnen durch Drohungen, gewaltsames Einflößen von Alkohol oder unter Ausnutzung der durch vorherigen Alkoholkonsum herbeigeführten Widerstandsunfähigkeit zur Duldung des Geschlechtsverkehrs und filmte das Geschehen. Auch von einvernehmlichen sexuellen Handlungen mit weiteren Geschädigten fertigte er heimlich Aufnahmen an und speicherte sie auf einer Festplatte. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte unbeschränkt Revision eingelegt und die tatgerichtliche Beweiswürdigung als rechtsfehlerhaft beanstandet.

Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Nach Auffassung des BGH enthält das angefochtene Urteil des LG Limburg keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil.

Vorinstanz
LG Limburg an der Lahn, Urt. v. 24.03.2017 – 1 KLs – 3 Js 13051/15

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 159/2018 v. 26.09.2018

Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung bestätigt
Andrea KahleRechtsanwältin