BGH, Pressemitteilung vom 19.07.2019

Beschluss vom 9. Juli 2019 – 4 StR 117/19

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 9. November 2018 verworfen, welches den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes und räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer u.a. zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet hat.

Nach den Feststellungen des Landgerichts überfiel der in anderer Sache wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte und während einer Ausführung entwichene Strafgefangene zwei Frauen, um Geld, Wertgegenstände und ein Kraftfahrzeug zur Fortsetzung seiner Flucht an sich zu bringen.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Vorinstanz:

Landgericht Ravensburg – Urteil vom 9. November 2018 – 7 KLs 37 Js 27689/17

Karlsruhe, den 19. Juli 2019

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

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Urteil gegen entflohenen Strafgefangenen wegen Raubes u.a. rechtskräftig
Andrea KahleRechtsanwältin
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