Der Großteil der Anwältinnen und Anwälte konzentriert sich ausschließlich auf den Anwaltsberuf. Eine Studie des Soldan Instituts hat ergeben, dass zweitberufliche Betätigungen in der Anwaltschaft nicht sehr weit verbreitet sind. Ganze 81 Prozent der befragten Anwältinnen und Anwälte üben keine Nebentätigkeit aus. Neben dem Anwaltsberuf sind lediglich 9 Prozent der Befragten als Steuerberater, Mediator, Wirtschaftsprüfer oder Notar tätig. Noch 10 Prozent haben einen nicht-juristischen Zweitberuf. Interessant: Anwälte aus Einzelkanzleien üben häufiger eine Nebentätigkeit aus als Anwälte anderer Kanzleitypen. Die ganzen Zahlen hat das Anwaltsblatt im Juni-Heft veröffentlicht.

Quelle: DAV-Depesche vom 8.6.2017