Nachfolgend ein Beitrag vom 25.09.2015 von Rita Klein, erschienen im GENERAL-ANZEIGER:
BONN. Vier Monate lang bestritt der Bonner Rechtsanwalt auf der Anklagebank, Gelder von Mandanten in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Doch am neunten Prozesstag stand für das Bonner Schöffengericht fest: Der 43-jährige Jurist ist der Untreue in zwei Fällen schuldig und hat überdies gegen seine anwaltliche Vermögensbetreuungspflicht verstoßen.
Das Gericht verurteilte ihn zu einem Jahr und zwei Monaten Haft, setzte die Strafe allerdings zur Bewährung aus und erlegte dem Anwalt auf, 2500 Euro an die Bundesvereinigung Lebenshilfe zu zahlen.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zutreffen. Danach hat der 43-Jährige 2011 für eine pensionierte Lehrerin, der es wegen eines Scheidungskriegs sehr schlecht ging, die Versteigerung einer Immobilie abgewickelt. Doch den Erlös von 58.000 Euro ließ er auf sein eigenes Konto überweisen, und auch eine Abrechnung blieb er laut Gericht schuldig. Weil er im Prozess behauptete, sehr wohl abgerechnet zu haben, ordnete der Richter eine Durchsuchung bei ihm an, und es stellte sich heraus: Es gab eine Rechnung, doch die hatte der Anwalt zurückdatiert. Diese Fälschung von Beweisen wirkte sich nun im Urteil strafschärfend aus.
Auch im zweiten Fall nutzte der Anwalt dem Urteil zufolge die Notsituation eines Menschen aus: Er vertrat einen unter Betreuung stehenden Mann beim Verkauf eines Grundstücks, doch auch hier floss der Erlös von knapp 180.000 Euro auf sein Konto. Und erst als ein anderer Anwalt den Fall übernahm und den 43-Jährigen zur Zahlung aufforderte, überwies er Monate später 115.000 Euro. Als er trotz mehrmaliger Mahnung die Restsumme schuldig blieb, zeigte der neue Anwalt den Kollegen an.
Im Prozess behauptete der 43-Jährige, die Lehrerin habe ihm das Geld als Bezahlung für seine Dienste zugesagt. Das aber bestritt die Frau im Zeugenstand – und das Gericht glaubte ihr. Sie hat den Anwalt nun auf Zahlung verklagt. Das zweite Opfer einigte sich mit dem 43-Jährigen außergerichtlich.