BGH, Pressemitteilung vom 21.12.2018

Beschluss vom 4. Dezember 2018 – 4 StR 388/18

Das Landgericht Köln hatte die beiden Angeklagten jeweils wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die damals 21 und 22 Jahre alten Angeklagten hatten sich am 14. April 2015 gegen 18.45 Uhr mit zwei leistungsstarken Fahrzeugen in Köln ein Rennen geliefert. Beim Durchfahren einer langgezogenen Linkskurve mit 95 km/h hatte der vorausfahrende Angeklagte, der vom Mitangeklagten bedrängt wurde, die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und eine auf dem angrenzenden Radweg fahrende 19-jährige Studentin erfasst, die wenig später ihren erlittenen schweren Verletzungen erlag.

Mit Urteil vom 6. Juli 2017 hob der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dieses Urteil teilweise auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung an das Landgericht zurück. Im zweiten Durchgang versagte das Landgericht beiden Angeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung. Die hiergegen gerichtete Revision des vorausfahrenden Angeklagten – der Mitangeklagte hatte kein Rechtsmittel eingelegt – hat der Senat mit Beschluss vom 4. Dezember 2018 verworfen. Die beiden Haftstrafen sind damit rechtskräftig.


Vorinstanz:

LG Köln – Urteil vom 22. März 2018 – 103 KLs 13/17 10 Js 21/15

Karlsruhe, den 21. Dezember 2018

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

Zweiter Kölner
Andrea KahleRechtsanwältin

Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.