Bei Verwirklichung sog. Staatsschutzdelikte und bei Straftaten gegen die öffentliche Ordnung stehen wir aus grundsätzlichen Überlegungen heraus als Strafverteidiger nicht zur Verfügung. Der Vollständigkeit halber sollte jedoch ebenso gesagt werden, dass derartige Straftatbestände in der Praxis ohnehin außerordentlich selten vorkommen, bei „Bedarf“ in Betracht kommende Täter ohnehin bereits einschlägig bekannte Strafverteidiger ausgewählen werden respektive Pflichtverteidiger … Staatsschutzdelikte weiterlesen
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